Zulassung zu Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahme- oder Eignungsverfahren
Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz
Ihre Vorbildung stammt aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz und Sie möchten ein deutschsprachiges oder bilinguales Bachelor- oder Diplomstudium beginnen? Auf dieser Seite finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung von der Bewerbung bis zur Zulassung zum Studium.
Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch und zahlen Sie den Kostenbeitrag ein. Dann sind Sie für das Aufnahme- oder Eignungsverfahren registriert.
Eine Bewerbung für das Studienjahr 2026/27 ist nicht mehr möglich. Wir informieren Sie voraussichtlich Ende des Jahres über die Fristen für das Studienjahr 2027/28.
In vier Schritten zum Studium
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Schritt 1
Dokumente vorbereiten und OSA machen
Vor Beginn der Antragsfrist:
- Informieren Sie sich über die erforderlichen Dokumente und scannen Sie diese ein.
- Machen Sie das Online-Self-Assessment (OSA).
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Schritt 2
Antrag auf Zulassung stellen
Bewerben Sie sich innerhalb der Antragsfrist, indem Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.
Das ist auch möglich, wenn Sie noch kein Reifezeugnis haben.Antragsfrist Studienjahr 2026/27:
2. März bis 4. Mai 2026 -
Schritt 3
Am schriftlichen Test teilnehmen
Die Tests finden ab 6. Juli 2026 vor Ort in Wien statt. Informieren Sie sich über das genaue Datum auf der Webseite Ihres Studiums. Wählen Sie dazu oben in der Navigation Vor dem Aufnahmeverfahren → Studien aus.
Sie erhalten Ihr Ergebnis etwa zwei Wochen nach dem Test.
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Schritt 4
Zulassungsverfahren abschließen
Nehmen Sie Ihren Studienplatz innerhalb der Zulassungsfrist an.
Zulassungsfrist:
- Wintersemester 2026:
13. Juli bis 31. Oktober 2026 - Sommersemester 2027:
11. Jänner bis 31. März 2027
- Wintersemester 2026:
Schritt 1: Bereiten Sie Ihre Dokumente vor und machen Sie das OSA
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Diese Dokumente brauchen Sie:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis (beide Seiten) im Format JPEG oder PNG
- alle Seiten Ihres Reifezeugnisses zusammengefasst zu einer PDF-Datei
inklusive Übersetzung, wenn es nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde- Beachten Sie die Besonderheiten für Auslandsschulen und IB-Diploma.
- Sie können das Reifezeugnis auch nach der Antragsfrist hochladen.
- Nachweis der Deutschkenntnisse
- Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 (nur für Internationale Rechtswissenschaften)
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So machen Sie das OSA:
Finden Sie im OSA (Online-Self-Assessment) heraus, ob das Studium zu Ihnen passt. Es ist anonym und wird nicht benotet. Am Ende erhalten Sie Feedback, ob Ihre Erwartungen mit der Realität übereinstimmen. Außerdem bekommen Sie Ihren OSA-Code, den Sie in Ihrer Bewerbung angeben müssen. Er ist 18 Monate lang gültig.
Beim Bachelorstudium Psychologie gibt es kein OSA.
Ian Ehm
Schritt 2: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung
Als nächstes erstellen Sie einen u:account in unserem Studierendenportal u:space. Wie genau das geht und was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen hier:
u:account anlegen
Wählen Sie in u:space "u:account Registrierung" und legen Sie Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten gut, Sie brauchen diese in Ihrem weiteren Studium. Wir senden einen Aktivierungslink an Ihre E-Mail Adresse.
in u:space registrieren
Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung für Studieninteressierte ab. Das geht so:
- Wählen Sie nach dem Login zuerst “Studium”.
- Füllen Sie Ihre persönlichen Daten im Registrierungsformular für Studierende aus.
- Laden Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei hoch.
Stellen Sie den Antrag innerhalb der Antragsfrist unter Studium → Zulassung beantragen. Dort laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch. Wenn Sie alle Dokumente vorbereitet haben, dauert die Antragstellung nur wenige Minuten.
Sie entscheiden selbst, ob Sie am Test teilnehmen oder vorher einen Deutschkurs besuchen möchten.
Sie haben die Wahl
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Ich habe ein Reifezeugnis aus einem deutschsprachigen Land.
Ihr Reifezeugnis stammt aus Österreich, Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg oder Südtirol? Damit weisen Sie Ihre Deutschkenntnisse auf Niveau C1 nach. Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung in u:space.
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Ich habe gute Deutschkenntnisse und möchte am Test teilnehmen.
Für die Zulassung zum ordentlichen Studium brauchen Sie einen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1. Sie haben bereits Niveau C1? Oder Sie verstehen die Testliteratur gut und erreichen das Niveau C1 bis 31. März 2027? Dann registrieren Sie sich beim Antrag auf Zulassung gleich für den Test.
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Ich habe geringe Deutschkenntnisse und möchte in den VWU.
Für Ihren Antrag benötigen Sie Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau A2. Für die Zulassung zum ordentlichen Studium brauchen Sie Niveau C1. Sie können einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen und so das Niveau C1 erreichen. Geben Sie in Ihrem Antrag an, dass Sie noch nicht am Test teilnehmen möchten.
Ihr Antrag in u:space:
Laden Sie ALLE Seiten Ihres Zeugnisses zusammengefasst zu einer PDF-Datei hoch.
Sie haben Ihr Reifezeugnis noch nicht bekommen? Aktivieren Sie das Feld “Ich habe noch kein Reifezeugnis”. Füllen Sie trotzdem alle Daten aus, die Sie schon wissen.
Sie benötigen das Reifezeugnis zum Zeitpunkt des schriftlichen Tests noch nicht. Laden Sie es aber spätestens vor der Zulassung zum Studium in u:space in Ihrem Antrag hoch.
Ihr Reifezeugnis wurde von einer österreichischen, deutschen, südtiroler, liechtensteinischen oder luxemburgischen Schule ausgestellt? Dann benötigen Sie keinen Deutschnachweis.
Sie haben die Schule in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz abgeschlossen? Für Ihren Antrag benötigen Sie den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau A2. Für die Zulassung zum Studium benötigen Sie einen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1.
Ihr Deutschniveau ist geringer als C1? Sie entscheiden selbst, ob Sie am Test teilnehmen möchten oder nicht. Sie möchten am schriftlichen Test teilnehmen? Wählen Sie “Ja, meine Deutschkenntnisse sind ausreichend. Ich möchte am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das kommende Studienjahr teilnehmen.”
Für das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften laden Sie außerdem einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 hoch.
Ergänzen Sie die statistischen Daten und wählen Sie “Weiter zur Antragstellung”. Prüfen Sie, ob alle Daten richtig sind.
Wählen Sie “Bezahlen und Antrag stellen”. Zahlen Sie den Kostenbeitrag in Höhe von 50 Euro per eps-Überweisung oder Kreditkarte. Danach ist Ihr Antrag gestellt. Das heißt: Ihre Bewerbung ist bei uns eingelangt und Sie sind für das Aufnahme- oder Eignungsverfahren registriert. Sie finden Ihre amtssignierte Registrierungsbestätigung in u:space unter Persönliches → Meine Dokumente. Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
- Sie haben Ihr Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist “gestellt”. Dieser Status ändert sich nicht.
- Sie haben noch kein Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist “verbessern”. In diesem Status können Sie das Dokument später (bis zum Ende der Zulassungsfrist) nachreichen. Der Status ändert sich danach in "gestellt".
Schritt 3: Bereiten Sie sich auf den Test vor und nehmen Sie daran teil
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Bereiten Sie sich vor
Laden Sie die kostenlose Testliteratur herunter und überprüfen Sie Ihr Wissen mit den Beispielaufgaben. Üben Sie Logikaufgaben und Textverständnis mit unseren Lerntipps. So sind Sie gut für den Test vorbereitet.
Universität Wien -
Nehmen Sie am Test teil
Nach Ende der Antragsfrist erfahren Sie, ob der Test stattfindet. Spätestens 14 Tage vor dem Test erhalten Sie Ihre Einlassbestätigung. Drucken Sie die Bestätigung aus und bringen Sie diese am Testtag mit.
Universität Wien
Schritt 4: Schließen Sie das Zulassungsverfahren ab
Ungefähr 14 Tage nach dem schriftlichen Test bekommen Sie Ihr Testergebnis. Sie haben einen Studienplatz erhalten? Gratulation! Sie können das Studium im Wintersemester oder im Sommersemester nach dem Test beginnen. Ihr letzter Schritt dafür?
FAQ Bewerbung
Für die Zulassung zu Bachelor- und Diplomstudien benötigen Sie folgende Nachweise:
- Reifezeugnis: z. B. Matura, Abitur oder Berufsreifeprüfung (allgemeine Hochschulreife), oder
- Studienberechtigungszeugnis: für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe, oder
- Studienabschluss: eines mindestens 3-jährigen Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS
Nein, nur Ihr Ergebnis im schriftlichen Test zählt. In Österreich gibt es keinen Numerus clausus. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und einen Studienplatz erhalten, können Sie zugelassen werden.
Ihr OSA-Code ist gültig, wenn er nicht älter als 18 Monate ist und Sie damit noch keinen Antrag auf Zulassung gestellt haben. Trifft das zu, verwenden Sie Ihren alten Code. In allen anderen Fällen brauchen Sie einen neuen Code. Machen Sie dafür das OSA noch einmal.
Ja, das ist möglich. Beachten Sie dabei Folgendes:
- Aufnahme-/Eignungsverfahren an der Universität Wien
Die Termine für die schriftlichen Tests überschneiden sich nicht. Theoretisch können Sie also an mehreren Tests teilnehmen. Wir empfehlen aber, dass Sie sich bei Ihrer Studienwahl auf drei Studien beschränken. Es ist unrealistisch, gleichzeitig mehr als drei Studien erfolgreich zu studieren. - Studien an anderen Universitäten
Sie haben sich für ein Aufnahmeverfahren einer anderen österreichischen Universität registriert und die Tests finden am selben Tag statt? Entscheiden Sie, wo Sie studieren möchten. Dort nehmen Sie am Test teil. Der schriftliche Test für das Bachelorstudium (Wirtschafts-)Informatik findet immer zeitgleich mit dem der Technischen Universität Wien statt. Sie können nur an einem von beiden teilnehmen.
Plan B
Sie sind nicht sicher, ob Sie im Aufnahme-/Eignungsverfahren erfolgreich sein werden? Gerade bei Studien mit hoher Nachfrage wie Psychologie und Internationale Rechtswissenschaften empfehlen wir: Legen Sie sich einen "Plan B" zurecht!
Überlegen Sie, welche Studien Sie noch interessieren. Dann stellen Sie rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zu Ihrem zweiten Wunschstudium. Beachten Sie dabei: Die Antragsfrist bei Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Sie möchten wissen, wie viele Personen sich in den vergangenen Jahren beworben haben? Wir haben die statistischen Daten zu Aufnahme-/Eignungsverfahren für Sie zusammengefasst.
Alle Ausnahmen von Aufnahme- und Eignungsverfahren haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.
Ja, Sie müssen am Aufnahme-/Eignungsverfahren an der Uni Wien teilnehmen. Ausnahmen vom Aufnahme-/Eignungsverfahren gibt es nur beim Diplomstudium Rechtswissenschaften und beim Bachelorstudium Lehramt.
Sie können nicht direkt in ein höheres Semester einsteigen. Stellen Sie den Antrag auf Zulassung und nehmen Sie am Aufnahme-/Eignungsverfahren teil. Sobald Sie zum Studium zugelassen wurden, kontaktieren Sie das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle Ihres Studiums. Dort stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen.
Nehmen Sie zuerst am Eignungsverfahren der jeweiligen Kunstuniversität teil. Waren Sie Sie erfolgreich, können Sie zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern an der Universität Wien zugelassen werden. Wie das funktioniert erklären wir Ihnen hier:
Wählen Sie das Unterrichtsfach in Ihrem Antrag auf Zulassung aus. Danach nehmen Sie am Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt und an der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung teil.
Sie möchten zusätzlich das Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaft studieren?
So geht's:
- Stellen Sie zwei Anträge auf Zulassung. Einen für das Bachelorstudium Lehramt und einen für das Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaft.
Sie zahlen den Kostenbeitrag bei beiden Anträgen, also insgesamt 100 Euro. - Sie nehmen am schriftlichen Test für das Bachelorstudium Lehramt teil. Zusätzlich absolvieren Sie die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung.
- Warten Sie auf die Ergebnisse.
- Wenn Sie im Eignungsverfahren und bei der Zulassungsprüfung erfolgreich waren, erhalten Sie für beide Studien einen Studienplatz.
- Waren Sie nur im Eignungsverfahren erfolgreich, können Sie ein anderes Unterrichtsfach wählen und trotzdem mit dem Bachelorstudium Lehramt beginnen.
Aufnahme- und Eignungsverfahren finden immer nur einmal pro Studienjahr statt. Es gibt keine Nachfrist. Ihre Teilnahme am heurigen Aufnahme-/Eignungsverfahren ist nicht möglich.
Bewerben Sie sich wieder im nächsten Jahr oder für ein Studium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren. Solange die Antragsfrist für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren läuft, können Sie sich für ein anderes Studium bewerben.
Wenn die Antragsfrist noch läuft, öffnen Sie den zurückgezogenen Antrag und stellen Sie ihn erneut. Den Kostenbeitrag zahlen Sie nicht noch einmal (wenn Sie bereits bezahlt haben). Sollte die Antragsfrist bereits vorbei sein, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich über den Servicedesk.
Sie haben noch Fragen?
Studienzulassung
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+43-1-4277-12100
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