Kostenbeitrag
Für die Registrierung zum Aufnahme- oder Eignungsverfahren zahlen Sie im letzten Schritt Ihres Antrags auf Zulassung einen Kostenbeitrag von 50 Euro.
Warum gibt es einen Kostenbeitrag überhaupt und wie können Sie ihn bezahlen? Diese und andere Fragen zum Kostenbeitrag beantworten wir auf dieser Seite.

Warum gibt es einen Kostenbeitrag?
Der Kostenbeitrag ist eine ordnungssichernde Maßnahme. Er ist verpflichtend für alle Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahme- oder Eignungsverfahren und für die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung. Ziel des Kostenbeitrags ist, dass nur Personen mit Interesse am Studium einen Antrag auf Zulassung stellen.
Bei welchen Studien zahle ich einen Kostenbeitrag?
Den Kostenbeitrag zahlen Sie bei der Antragstellung zu Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren und zum Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaft.
Sie interessieren sich für mehrere Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren?
Die Studien sind in Gruppen zusammengefasst. Sie zahlen den Kostenbeitrag nur einmal pro Studiengruppe.
Infos zu den Studiengruppen
Studien mit derselben Testliteratur werden zu einer Gruppe zusammengefasst. Der schriftliche Test für alle Studien einer Gruppe findet gleichzeitig am selben Tag statt. Sie möchten an den Aufnahmeverfahren mehrerer Studien einer Gruppe teilnehmen? Beantragen Sie für jedes Studium die Zulassung. Den Kostenbeitrag zahlen Sie nur einmal pro Studiengruppe.
Beispiel: Sie bewerben sich für Informatik und Wirtschaftsinformatik. Sie stellen zwei Anträge auf Zulassung, zahlen aber nur einmal 50 Euro.
An der Universität Wien gibt es folgende Gruppen bei Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren:
- Betriebswirtschaft – Internationale Betriebswirtschaft – Volkswirtschaftslehre
- Bildungswissenschaft
- Biologie
- Chemie
- English and American Studies
- Ernährungswissenschaften – Pharmazie
- Informatik – Wirtschaftsinformatik
- Internationale Rechtswissenschaften
- Koreanologie
- Kultur- und Sozialanthropologie – Politikwissenschaft – Soziologie
- Lehramt
- Mathematical Foundations of Data Science
- Psychologie
- Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Rechtswissenschaften
- Sportwissenschaft (hier gibt es kein Aufnahmeverfahren, aber eine Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung)
- Transkulturelle Kommunikation
Wie zahle ich den Kostenbeitrag?
Nachdem Sie alle Dokumente für Ihre Bewerbung in u:space hochgeladen haben, zahlen Sie als vorletzten Schritt Ihrer Antragstellung den Kostenbeitrag. Zahlen Sie mit
- Kreditkarte oder
- eps-Überweisung (nur mit österreichischem Bankkonto möglich).
Weil es aus technischen Gründen keine weiteren Zahlungsmöglichkeiten gibt, kann auch eine Vertrauensperson für Sie überweisen.
Vergessen Sie nicht, den Button "Antrag stellen" zu wählen. Erst nachdem Sie den Kostenbeitrag bezahlt und den Antrag gestellt haben, sind Sie für das Aufnahme- oder Eignungsverfahren bzw. für die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung registriert.
Kann der Kostenbeitrag rückerstattet werden?
Die Rückerstattung des Kostenbeitrags ist nur aufgrund der unten genannten Gründe möglich. Einer der Rückerstattungsgründe trifft auf Sie zu? Senden Sie uns in diesem Fall den jeweiligen Nachweis über den Servicedesk. Geben Sie im Betreff "Rückerstattung Kostenbeitrag" an.
Rückerstattungsgründe:
Sie haben den Kostenbeitrag bereits gezahlt, möchten aber eine Ausnahme vom Aufnahme-/Eignungsverfahren geltend machen? Dann wird der Kostenbeitrag rückerstattet.
Nachweis: Nachweis der Ausnahme vom Aufnahme-/Eignungsverfahren und Zahlungsbestätigung
Wurde der Kostenbeitrag doppelt von Ihrem Konto abgebucht, erstatten wir die zusätzliche Zahlung.
Nachweis: Zahlungsbestätigung
Sie können wegen Krankheit oder Verletzung nicht an der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung teilnehmen? Dann wird der Kostenbeitrag rückerstattet.
Nachweis: ärztliche Bestätigung und Zahlungsbestätigung
Wenn Sie einen Ausweis für Vertriebene (blaue Karte) haben, wird der Kostenbeitrag rückerstattet.
Nachweis: Ausweis für Vertriebene (Vorder- und Rückseite) und Zahlungsbestätigung
Der Kostenbeitrag wird nicht rückerstattet, wenn...
- in einem Studium kein schriftlicher Test stattfindet oder
- Sie nicht am schriftlichen Test teilnehmen oder
- Sie sich für ein anderes Studium entscheiden.
Das wurde durch den Verfassungsgerichtshof bestätigt.