Ausnahmen vom Aufnahme-/Eignungsverfahren
Erfahren Sie hier alles über die möglichen Ausnahmegründe von Aufnahme- und Eignungsverfahren der Universität Wien.
Eine Ausnahme vom Aufnahme-/Eignungsverfahren heißt:
- Sie müssen nicht am Aufnahme-/Eignungsverfahren des jeweiligen Studiums teilnehmen.
- Sie können können sich auch im Sommersemester dafür bewerben.
- Sie zahlen keinen Kostenbeitrag.

Allgemeine Info und Fristen
Welche Ausnahmegründe gibt es?
Fristen
Beantragen Sie die Ausnahme innerhalb folgender Fristen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
- Sommersemester 2026:
- 7. Jänner bis 31. März 2026
- Wintersemester 2026/27:
- 13. Juli bis 31. Oktober 2026
- Sommersemester 2027:
- 11. Jänner bis 31. März 2027
- Sommersemester 2026:
Vorläuferstudium an der Universität Wien
Sie haben ein Bachelor- oder Diplomstudium mit Aufnahme- oder Eignungsverfahren an der Universität Wien begonnen und unterbrochen? Dann sind Sie vom Aufnahme-/Eignungsverfahren für dasselbe Studium ausgenommen. Das gilt auch, wenn es damals noch kein Aufnahme- oder Eignungsverfahren gab.
Gehen Sie so vor:
- Schreiben Sie uns innerhalb der Frist über das Kontaktformular.
- Wählen Sie den Bereich "Bachelor-Diplomstudien".
- Geben Sie an, welches Studium Sie wiederaufnehmen möchten.
- Hängen Sie den Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises an.
Achtung: Bachelorstudium Psychologie
Beim Bachelorstudium Psychologie gibt es keine Ausnahmen vom Aufnahmeverfahren. Beantragen Sie die Zulassung zum Studium innerhalb der Antragsfrist für Studien mit Aufnahmeverfahren und nehmen Sie am schriftlichen Test teil. Die Wiederaufnahme ist nur möglich, wenn Sie im Aufnahmeverfahren erfolgreich waren.
Wechsel bzw. zusätzliches Studium in bestimmten Studiengruppen
Für bestimmte Studiengruppen gilt eine Ausnahme vom Aufnahmeverfahren: Sind Sie bereits für ein Studium dieser Gruppe an der Universität Wien zugelassen, müssen Sie für ein weiteres oder anderes Studium derselben Gruppe kein neues Aufnahmeverfahren absolvieren.
Diese Regelung gilt nur für die unten genannten Studien der Universität Wien, nicht für Studierende anderer Unis.

Studiengruppen
Sie sind für eines der beiden Bachelorstudien an der Universität Wien zugelassen und möchten auf das andere wechseln oder beides studieren? Beachten Sie die Frist und schreiben Sie uns.
- Studienwechsel: Nennen Sie im Servicedesk das Studium, das Sie schließen lassen und jenes, das Sie künftig studieren möchten.
- Zusätzliches Studium: Schreiben Sie uns über den Servicedesk und nennen Sie das Studium.
Sie sind für eines der beiden Bachelorstudien an der Universität Wien zugelassen und möchten auf das andere wechseln oder beides studieren? Beachten Sie die Frist und schreiben Sie uns.
- Studienwechsel: Nennen Sie im Servicedesk das Studium, das Sie schließen lassen und jenes, das Sie künftig studieren möchten.
- Zusätzliches Studium: Schreiben Sie uns über den Servicedesk und nennen Sie das Studium.
Sie sind für eines dieser drei Bachelorstudien an der Universität Wien zugelassen? Sie können zwischen den drei Studien wechseln oder zwei bzw. alle drei studieren. Beachten Sie die Frist und schreiben Sie uns.
- Studienwechsel: Nennen Sie im Servicedesk das Studium, das Sie schließen lassen und jenes, das Sie künftig studieren möchten.
- Zusätzliches Studium: Schreiben Sie uns über den Servicedesk und nennen Sie das Studium.
60 ECTS Ausnahme für das Diplomstudium Rechtswissenschaften
Sie sind vom Aufnahmeverfahren Rechtswissenschaften ausgenommen, wenn Sie
- zu einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer anerkannten Bildungseinrichtung zugelassen sind oder waren und
- mindestens 60 ECTS-Punkte nachweisen können.
Die 60 ECTS müssen für Pflicht- und Wahlpflichtfächer oder Pflichtmodule des Diplomstudiums Rechtswissenschaften an der Universität Wien anerkennbar sein. Das StudienServiceCenter (SSC) Rechtswissenschaften hat eine Übersicht zu Anerkennungen zusammengestellt. Prüfen Sie bitte vorab, ob Ihre Leistungen anerkannt werden können.
Gehen Sie so vor:
Schritt 1: E-Mail an SSC Rechtswissenschaften senden
Schicken Sie bis spätestens 29. Jänner 2026 den Nachweis der 60 ECTS und den Scan Ihres Lichtbildausweises per E-Mail an das StudienServiceCenter Rechtswissenschaften. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die 60 ECTS bereits positiv absolviert haben. Das StudienServiceCenter prüft Ihre Angaben. Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail.
Sollten weniger als 60 ECTS anerkannt werden können, liegt keine Ausnahme vor. Sie erhalten die entsprechende Info per E-Mail. In diesem Fall müssen Sie erfolgreich am Aufnahmeverfahren für das Diplomstudium Rechtswissenschaften teilnehmen.
Schritt 2: u:account anlegen
Legen Sie innerhalb der Frist Ihren u:account in u:space an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.
Ian EhmSchritt 3: Antrag auf Zulassung stellen
Schicken Sie uns innerhalb der Frist folgende Dokumente über den Servicedesk:
- die Bestätigung des StudienServiceCenters Rechtswissenschaften
- Ihr Reifezeugnis (alle Seiten!)
- mit Übersetzung (bei Zeugnissen die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden)
- mit Beglaubigung (wenn für Ihr Land erforderlich)
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1
Sie erhalten danach weitere Informationen per E-Mail.
Ausnahmen für das Bachelorstudium Lehramt
Sie von der Teilnahme am Eignungsverfahren ausgenommen, wenn Sie
- das Lehramtsstudium an der Universität Wien unterbrochen haben und wiederaufnehmen,
- Unterrichtsfächer wechseln,
- zum Erweiterungsstudium drittes Unterrichtsfach zugelassen werden möchten,
- sich dem aktuellen Curriculum freiwillig unterstellen oder automatisch dem aktuellen Curriculum unterstellt werden (z. B. bei Auslaufen des Curriculums).
Für die Wiederaufnahme und den Wechsel der Unterrichtsfächer, schreiben Sie uns innerhalb der Antragsfrist über unser Kontaktformular. Senden Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises und geben Sie die gewünschten Unterrichtsfächer bekannt.
Für Fragen zu Unterstellungen kontaktieren Sie das StudienServiceCenter Lehrer*innenbildung.
Sie sind vom Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt an der Universität Wien ausgenommen, wenn Sie eines der folgenden Studien an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz studieren oder abgeschlossen haben.
- Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
- Wirtschaftspädagogik
- Religionspädagogik
Gehen Sie so vor:
- Legen Sie Ihren u:account in u:space an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.
- Senden Sie uns folgende Nachweise über den Servicedesk
- alle Seiten Ihres Reifezeugnis zusammengefasst zu einer PDF-Datei
inklusive Übersetzung wenn das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde - Ihre aktuelle Studienbestätigung oder Ihre Studienabschlussurkunde
- alle Seiten Ihres Reifezeugnis zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Geben Sie in Ihrer Nachricht die gewünschten Unterrichtsfächer bekannt. Achtung: Für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport schicken Sie Ihre Studienbestätigung bitte auch an das StudienServiceCenter Sportwissenschaften.
Sie sind vom Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt an der Universität Wien ausgenommen, wenn Sie folgende Bedingung erfüllen:
- Sie arbeiten als Lehrer*in an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule der Primar-/Sekundarstufe innerhalb eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz
Gehen Sie so vor:
- Legen Sie Ihren u:account in u:space an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.
- Senden Sie uns folgende Nachweise über den Servicedesk
- alle Seiten Ihres Reifezeugnisses bzw. Ihrer Studienabschlussurkunde zusammengefasst zu einer PDF-Datei
inklusive Übersetzung wenn das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde - Eine Bestätigung der Schulleitung über Ihre Tätigkeit
- alle Seiten Ihres Reifezeugnisses bzw. Ihrer Studienabschlussurkunde zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Geben Sie in Ihrer Nachricht die gewünschten Unterrichtsfächer bekannt.
Wenn Sie einmal erfolgreich am Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule durchlaufen haben, sind Sie vom Eignungsverfahren an der Universität Wien ausgenommen. Dabei ist egal, wann Sie im Eignungsverfahren erfolgreich waren. Das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt ist unbegrenzt gültig.
Gehen Sie so vor:
- Legen Sie Ihren u:account in u:space an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.
- Senden Sie uns eine Nachricht über den Servicedesk und geben Sie bekannt, zu welchen Unterrichtsfächern Sie zugelassen werden möchten. Senden Sie folgende Dokumente zusammengefasst zu einer PDF-Datei als Anhang:
- Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises (beide Seiten)
- alle Seiten Ihres Reifezeugnisses
- Bestätigung über das erfolgreich absolvierte Eignungsverfahren an der anderen Universität/Pädagogischen Hochschule
Sie sind vom Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt an der Universität Wien ausgenommen, wenn Sie mindestens ein Unterrichtsfach an einer der folgenden Kunstuniversitäten studieren:
- Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
- Universität für angewandte Kunst Wien
- Akademie der bildenden Künste Wien
Sie nehmen zuerst am Eignungsverfahren der jeweiligen Kunstuniversität teil. Sobald Sie darin erfolgreich waren, können Sie zu ein- oder mehreren Unterrichtsfächern an der Universität Wien zugelassen werden.
Wenn Sie alle Unterrichtsfächer an der Kunstuniversität studieren, besuchen Sie die Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen an der Universität Wien im Rahmen einer Mitbelegung.
Gehen Sie so vor:
Sie haben bereits einen u:account, dieser ist aber abgelaufen? Reaktivieren Sie Ihren u:account über die Website des Zentralen Informatikdienstes.
Sie haben noch keinen u:account?
- Legen Sie innerhalb der Zulassungsfrist einen u:account in u:space an.
- Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
- Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.
Schließen Sie das Zulassungsverfahren an der Kunstuniversität ab. Dort geben Sie auch an, welches Unterrichtsfach Sie an der Universität Wien studieren werden. Zahlen Sie den vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag an der Kunstuniversität ein. Danach fahren Sie mit Schritt 3 fort.
- Schreiben Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff “Lehramt Kunstuniversität” über den Servicedesk. Schicken Sie uns folgende Dokumente im Anhang an Ihre Nachricht:
- Ihr Reifezeugnis (alle Seiten!)
mit Übersetzung (bei Zeugnissen die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden) - Ihr aktuelles Studienblatt der Kunstuniversität
- Ihr Reifezeugnis (alle Seiten!)
- Wir bearbeiten Ihren Antrag und informieren Sie per E-Mail.
Ein paar Tage nachdem Sie das E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie in u:space → Finanzielles → Studien-/ÖH-Beitrag, ob Ihr Beitrag eingelangt ist. Falls ja, können Sie die u:card, Ihren Studierendenausweis, bestellen. Das machen Sie in u:space → Persönliches → u:card.
Weiters können Sie in u:space → Persönliches → Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.
Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb der Zulassungsfrist an der Universität Wien melden. Die Antragsfrist ist für Sie nicht relevant.
Ausnahmen für Mobilitätsstudierende
Studierende, die die Universiät Wien im Rahmen von folgenden Mobilitätsprogrammen besuchen, sind vom Aufnahme-/Eignungsverfahren ausgenommen:
- Erasmus+
- Non-EU Student Exchange Programme (früher Joint Study)
Ihre Ansprechstelle an der Universität Wien das International Office.
Studierende, die über CEEPUS an die Universität Wien kommen, informieren sich bitte direkt beim CEEPUS Büro bzw. hier über das Zulassungsverfahren.
Sie haben noch Fragen?

Studienzulassung
Unklarheiten beim Thema Zulassung? Schreiben Sie über das Kontaktformular oder rufen Sie an: Montag und Donnerstag von 12:30 bis 13:30 Uhr.
+43-1-4277-10600
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