Nach dem Aufnahmeverfahren
Sie haben am schriftlichen Aufnahmetest für ein Bachelor- oder Diplomstudium teilgenommen? Wir hoffen, dass Sie mit einem guten Gefühl aus dem VIECON gegangen sind.
Sie fragen sich jetzt, wie es für Sie weitergeht? Keine Sorge, wir erklären Ihnen Ihre nächsten Schritte.
Der schriftliche Test hat für Ihr Studium nicht stattgefunden?
Das liegt daran, dass es heuer mehr Studienplätze als Anträge auf Zulassung gibt. Alle, die fristgerecht einen Antrag auf Zulassung gestellt haben, erhalten einen Studienplatz.
Schritt 1: Warten Sie auf Ihr Ergebnis
Der schriftliche Test hat bei Ihrem Studium stattgefunden? Sie erhalten Ihr Ergebnis innerhalb von 14 Tagen nach dem Test per E-Mail an die Adresse, die Sie in u:space angegeben haben. Kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. In diesem E-Mail erhalten Sie auch Informationen zu Ihren weiteren Schritten.
Ergebnis erhalten?
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Ich habe einen Studienplatz.
Gratulation! Im nächsten Schritt schließen Sie das Zulassungsverfahren ab. Wie das geht, erklären wir Ihnen auf unserer Website!
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Ich habe leider keinen Studienplatz.
Damit Sie die Absage besser beurteilen können, geben wir Ihnen hier ein paar Informationen zum Verfahren.
Schritt 2: Schließen Sie die Zulassung ab
Wie Sie das Zulassungsverfahren abschließen, hängt von diesen Fragen ab:
- Haben Sie schon einmal an der Universität Wien studiert bzw. studieren Sie gerade an der Universität Wien?
- Aus welchem Land stammt Ihr Reifezeugnis/Ihr Studienabschluss?
Wie das geht, erklären wir Ihnen hier. Was trifft auf Sie zu?
Ihre nächsten Schritte hängen vom Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses ab:
In welchem Land wurde Ihr Reifezeugnis ausgestellt?
- Kontrollieren Sie in u:space den Status Ihres Antrags. Der erforderliche Status ist "gestellt". Ist dieser noch "verbessern," laden Sie Ihr fehlendes Reifezeugnis hoch (ALLE Seiten zusammengefasst zu einer PDF-Datei). Dadurch schließen Sie die Verbesserung Ihres Antrags ab.
- Loggen Sie sich mit Ihrem u:account im Servicedesk ein und informieren Sie uns schnellstmöglich innerhalb der Zulassungsfrist, dass Sie Ihren Studienplatz annehmen möchten. Beachten Sie: Eventuell fordern wir Sie auf, einen Termin für die Online-Erstzulassung zu buchen.
- Wir bearbeiten Ihre Anfrage innerhalb von zehn Werktagen. Sobald Sie (vorläufig) zugelassen wurden, erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihren weiteren Schritten.
Warten Sie auf Ihren Zulassungsbescheid. Die Zulassung zum Studium ist nur mit einem Zulassungsbescheid möglich. Sie haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: In Ihrem Zulassungsbescheid sind keine Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben.
- Buchen Sie einen Termin für die Online-Erstzulassung.
- Während des Termins kontrollieren wir Ihre Identität und überprüfen Ihre Dokumente. Danach erhalten Sie Informationen über Ihre nächsten Schritte im Zulassungsverfahren.
Möglichkeit 2: In Ihrem Zulassungsbescheid sind Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben.
- Melden Sie sich im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an und zahlen Sie dort den Kursbeitrag.
- Buchen Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
- Nach dem Termin werden Sie zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Ergänzungsprüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail mit allen weiteren Informationen.
Beachten Sie: Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben und im Aufnahmeverfahren erfolgreich waren.
Sie haben bis 31. März des Folgejahres Zeit, um die Ergänzungsprüfungen abzulegen und die Zulassung zum ordentlichen Studium abzuschließen. Wenn Sie nicht rechtzeitig fertig werden, müssen Sie sich für das Aufnahmeverfahren des folgenden Studienjahres erneut registrieren und an diesem teilnehmen.
Sie waren bereits an der Universität Wien für ein ordentliches Studium zugelassen oder wollen zu Ihrem aktuellen ein zusätzliches Studium aufnehmen? Schreiben Sie uns nach Beginn der Zulassungsfrist über den Servicedesk, dass Sie Ihren Studienplatz annehmen. Wir bearbeiten Ihre Anfrage innerhalb von zehn Werktagen und informieren Sie über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren.
Gehen Sie so vor, um vom VWU ins ordentliche Studium zu wechseln:
- Legen Sie alle Ergänzungsprüfungen ab.
- Fassen Sie alle Ergänzungsprüfungszeugnisse und Ihren Zulassungsbescheid zu einer PDF-Datei zusammen.
- Schicken Sie uns die Datei innerhalb der Zulassungsfrist über den Servicedesk.
- Schreiben Sie uns in der Nachricht, zu welchem Studium Sie zugelassen werden möchten.
Beachten Sie: Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben und im Aufnahmeverfahren erfolgreich waren.
Sie haben bis 31. März des Folgejahres Zeit, um die Ergänzungsprüfungen abzulegen und die Zulassung zum ordentlichen Studium abzuschließen. Wenn Sie nicht rechtzeitig fertig werden, müssen Sie sich für das Aufnahmeverfahren des folgenden Studienjahres erneut registrieren und an diesem teilnehmen.
Einzahlen nicht vergessen!
Sie sind erst zum Studium zugelassen, wenn Ihr Studien-/ÖH-Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist.
Schritt 3: Starten Sie in Ihr Studium!
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Planen Sie Ihr Semester
An der Universität werden Ihnen die einzelnen Lehrveranstaltungen nicht in Form eines fertigen Stundenplans vorgegeben, sondern Sie selbst planen Ihr Semester. Auf unserer Website geben wir Ihnen dazu hilfreiche Tipps und Tricks!
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Besuchen Sie die Orientierungsveranstaltung
Für einen gelungenen Studienbeginn lädt die Universität Wien Erstsemestrige zu Orientierungsveranstaltungen (OV) und Welcome Events ein. Dort erfahren Sie alles über Ihr Studium und die Studienorganisation.
FAQ nach dem Aufnahme-/Eignungsverfahren
Schreiben Sie uns in diesem Fall bitte über das Kontaktformular.
Die Zulassung im Sommersemester ist nur möglich, wenn Sie im vergangenen Sommer erfolgreich am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilgenommen haben oder davon ausgenommen sind.
Das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt ist unbeschränkt gültig. Haben Sie es einmal erfolgreich absolviert, können Sie in der Zulassungsfrist eines späteren Semesters zugelassen werden.
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren laufen auch bei einem Beginn im Sommersemester so ab, wie oben auf dieser Seite beschrieben.
Indem Sie auf Ihren Studienplatz verzichten, ermöglichen Sie es einer Person auf der Warteliste zu studieren. Kontaktieren Sie uns über den Servicedesk und informieren Sie uns dort, dass Sie auf Ihren Studienplatz verzichten.
Beachten Sie: Sollten Sie das Studium später doch studieren wollen, müssen Sie erneut am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen (Ausnahme: Bachelorstudium Lehramt).
Nur wenn jemand auf einen Studienplatz verzichtet. Der Platz wird den Personen auf der Warteliste der Reihe nach angeboten. Wird ein Platz frei, kontaktieren wir Sie per E-Mail und Sie entscheiden sich innerhalb einer von uns gesetzten Frist, ob Sie den Studienplatz annehmen.
Wenn es keinen freien Platz für Sie gibt und Sie sich weiterhin für dieses Studium interessieren, wünschen wir Ihnen viel Erfolg für das nächste Aufnahme-/Eignungsverfahren.
Ja, sofern Sie innerhalb der Antragsfrist die Zulassung zu diesem Studium beantragt haben und alle Voraussetzungen erfüllen.
Informieren Sie sich über unsere Studien ohne Aufnahme- oder Eignungsverfahren. Solange die Antragsfrist läuft, können Sie sich für diese Studien bewerben.
Sie haben noch Fragen?
Studienzulassung
Unklarheiten beim Thema Zulassung?
Schreiben Sie uns! Oder rufen Sie an: Montag und Donnerstag von 12:30 bis 13:30 Uhr.
+43-1-4277-12100
Zum Kontaktformular
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